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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angaben nach §305 und §307 BGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der AS Ingenieurbüro für Technische Gebäudeausrüstung GmbH (im Folgenden „Anbieter“) gegenüber Unternehmen (B2B), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, werden nicht Vertragsbestandteil.

Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

Gegenstand des Vertrages sind die vom Anbieter angebotenen Dienstleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA), insbesondere Beratung, Planung, Gutachten, Prüfungen und sonstige Ingenieursleistungen.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch den Anbieter oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den jeweils vereinbarten Spezifikationen.

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen oder zusätzliche Aufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Der Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem einzelnen Vertrag oder Angebot und kann von Auftrag zu Auftrag variieren. Es gilt nicht automatisch dasselbe Leistungsbild für alle Aufträge.

Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den jeweils vereinbarten Spezifikationen.

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen oder zusätzliche Aufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

Leistungszeit und Gewährleistung

Leistungszeit

Die Leistungszeiten richten sich jeweils nach den im einzelnen Vertrag oder Angebot vereinbarten Fristen und Terminen.


Abweichungen können sich aus dem Umfang der Leistungen, der Mitwirkungspflicht des Kunden oder unvorhersehbaren Umständen ergeben.
Es gilt nicht automatisch dieselbe Leistungszeit für alle Aufträge.

Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Leistungen und den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Anbieter haftet nur für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen; ein bestimmter Erfolg wird nicht garantiert.
Abweichende Regelungen können je nach Auftrag individuell vereinbart werden.

Haftung und Nutzungsrechte

Haftung

Die Haftung des Anbieters ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.


Die Haftung kann je nach Auftrag abweichend geregelt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

Nutzungsrechte / Urheberrechte

Sämtliche vom Anbieter erstellten Unterlagen, Gutachten, Pläne und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Anbieters.
Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht nur für den vertraglich vereinbarten Zweck. Abweichende Nutzungsrechte können je nach Auftrag individuell vereinbart werden.

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