Bewertung von Objekten / Anlagen
Beispiel: Ein- und Zweifamilienhäuser, Wochenendhäuser.
Wir bewerten Objekte und Grundstücke in zwei
verschiedenen Verfahren:
1. Das Ertragswertverfahren (§§15-20 WertR)
Das Ertragswertverfahren findet Anwendung wenn bei der Bewirtschaftung vergleichbarer Grundstücke die Absicht der Gewinnerzielung oder eine Kapitalverzinsung im Fordergrund steht. Beispiel: Mietwohnobjekte, Wohnhäuser, Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien.
oder
2. Das Sachwertverfahren (§§ 21-25 WertR)
Das Sachwertverfahren findet Anwendung, wenn die Eigennutzung des Grundstückes oder die Wiederbeschaffungskosten für den Auftraggeber von Bedeutung sind. Hierfür werden die Normalherstellungskosten mit einem geeigneten Index auf den Wertermittlungsstichtag umgerechnet.
Wertgutachten
Sie haben sich entschlossen, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen , der Kaufpreis liegt für Sie in einem finanzierbaren und zu realisierenden Rahmen.
Nun sind Sie sich unsicher welche vorhandenen Risiken beim Erwerb der gebrauchten Immobilie auf Sie lauern.
Um die vorhandenen Risiken so gering wie nur eben möglich zu halten müssen Argumente für oder gegen die Immobilie, und der Investitionsbedarf geklärt werden.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit in einem Ortstermin mit einem Bausachverständigen die Immobilie zu besichtigen, und eine Bewertung nach der Begutachtung vorzunehmen.
Übersteigen die festgestellten Mängel und der Investitionsbedarf Ihren finanzierbaren Rahmen wird vom Kauf der Immobilie abgeraten.
Unsere Leistung :
- Das Risiko unvorhergesehener unkalkulierbarer Sanierungskosten wird minimiert
- Sie erhalten eine sachliche, unabhängige Entscheidungshilfen für Ihren Immobilienkauf
- Sie erhalten eine Einschätzung über den Kaufpreis, für Ihre Preisverhandlungen
- Wir bieten Ihnen bei Qualitätscontrolling bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
- Sie bekommen eine Übersicht über kurzfristige und mittelfristig zu tätigende Investitionen
- Begutachtung von Bauschäden mit Empfehlungen der Sanierungen